Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Vertragsbedingungen, Richtlinien und wichtige Kundeninformationen auf einen Blick.
Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für sämtliche Rechtsgeschäfte und Leistungen der CleanWorx GmbH, FN 565098b, Hollabererstraße 2, 4020 Linz (CleanWorx GmbH) gegenüber Unternehmen und Verbrauchern (Kunde bzw. Kunden) in der geltenden Fassung. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version.
Die CleanWorx GmbH schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden AGB. Der Kunde anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widerspricht die CleanWorx GmbH ausdrücklich. Ein weiterer Widerspruch gegen die AGB des Kunden durch die CleanWorx GmbH bedarf es nicht.
Änderungen der AGB werden dem Kunden bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
Zustandekommen eines Auftrags
Die Angebote der CleanWorx GmbH sind freibleibend und bleiben, sofern zwischen der CleanWorx GmbH und dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, längstens vierzehn Tage ab Angebotsdatum gültig.
Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags im Sinne des § 1170a ABGB durch die CleanWorx GmbH entstehen dem Kunden keine Kosten, es sei denn, es wurde zwischen der CleanWorx GmbH und dem Kunden vor der Erstellung des Kostenvoranschlags schriftlich etwas anderes vereinbart.
Mit Unterfertigung des Angebots gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit der CleanWorx GmbH ab. Die CleanWorx GmbH ist jedoch nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Erst mit der schriftlichen Bestätigung des Angebots und/oder der Ausführung der Leistung durch die CleanWorx GmbH kommt der Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der CleanWorx GmbH zustande.
Die CleanWorx GmbH ist berechtigt, die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise durch Dritte (Erfüllungsgehilfen) zu erbringen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die CleanWorx GmbH selbst. Es entsteht kein wie auch immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden.
Vertragslaufzeit
Ist der Vertragsgegenstand zwischen dem Kunden und der CleanWorx GmbH eine einmalige Dienstleistungserbringung, so endet das Vertragsverhältnis grundsätzlich mit der Erbringung der vereinbarten Leistung durch die CleanWorx GmbH.
Wurde zwischen dem Kunden und der CleanWorx GmbH eine bestimmte Vertragsdauer vereinbart, so gilt der Vertrag bis zum vereinbarten Enddatum. Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf (befristeter Vertrag).
Handelt es sich bei der vereinbarten Dienstleistung um eine über einen längeren Zeitraum wiederkehrende Erbringung, so gilt der Vertrag als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen (unbefristeter Vertrag). Der Kunde kann den Vertrag gegenüber der CleanWorx GmbH mittels eingeschriebenen Briefs bis spätestens drei Monate vor Ablauf jeweils zum Ende eines jeden Kalenderquartals (31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.) des jeweiligen Jahres kündigen. Verspätet eingegangene Vertragskündigungen seitens des Kunden werden von der CleanWorx GmbH erst mit Wirksamkeit zum nächstfolgenden Kündigungstermin akzeptiert.
Kommt es während eines bestehenden Vertragsverhältnisses zu einem Wechsel und/oder einer Veränderung in der Person des Kunden (Änderung der Vertragspartei), so berührt dieser Umstand das bestehende Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der CleanWorx GmbH nicht. Der neue Vertragspartner tritt anstelle des bisherigen in das aufrechte Vertragsverhältnis zur Gänze ein, es sei denn, zwischen dem Kunden und der CleanWorx GmbH wurde schriftlich etwas Gegenteiliges vereinbart.
Allgemeine Bestimmungen zur Ausführung der Arbeiten
Die CleanWorx GmbH ist zur Ausführung der Leistung erst nach Schaffung aller baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch den Kunden verpflichtet.
Die zur Ausführung der Arbeiten notwendigen baulichen Voraussetzungen (z. B. Bauwasser, Strom, notwendige Anschlüsse) sind vom Kunden kostenlos bereitzustellen. Insbesondere muss der Strom der CleanWorx GmbH zur Ausführung der Arbeiten seitens des Kunden frei zugänglich gemacht werden. Der Kunde hat zudem allfällige erforderliche Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und behördliche Genehmigungen selbst und auf eigene Kosten zu veranlassen.
Der Kunde ist verpflichtet, die CleanWorx GmbH vor Beginn der Leistungsausführung unaufgefordert über relevante Informationen zu informieren. Dazu gehören Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasser- und sonstiger Versorgungsleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, sonstiger baulicher Hindernisse, mögliche Störungsquellen und Gefahrenquellen. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, haftet er für die dadurch entstandenen Schäden.
Vereinbarte Ausführungstermine gelten als Richtwerte. Bei Arbeiten, die von Witterungsverhältnissen abhängig sind, verlängern sich die vereinbarten Ausführungstermine entsprechend dem Ausmaß der wetterbedingten Verzögerung oder Unmöglichkeit der Durchführung. Dies gilt auch für vorgelagerte Aufträge zwischen der CleanWorx GmbH und dem Kunden, bei denen es aufgrund von Abhängigkeiten von Witterungsverhältnissen bei nachgelagerten Aufträgen zu Verzögerungen kommt.
Ungeachtet der hier angeführten Punkte steht es der CleanWorx GmbH frei, hinsichtlich der Ausführung der Arbeiten im jeweiligen Vertragsangebot und/oder Lieferschein ergänzende Lieferbedingungen schriftlich festzuhalten und den Kunden entsprechend zu informieren.
Unvorhergesehene und von der CleanWorx GmbH unverschuldete Hindernisse sowie außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände, die die Leistungserbringung erschweren oder ganz bzw. teilweise unmöglich machen, berechtigen die CleanWorx GmbH, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden entstehen daraus keinerlei Ersatzansprüche (z. B. Schadenersatz).
Unvorhergesehene und von der CleanWorx GmbH unverschuldete Hindernisse oder Verzögerungen sowie außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände, die zu einer Verzögerung der vereinbarten Leistungserbringung führen, berechtigen den Kunden nicht dazu, Ansprüche jeglicher Art (z. B. Schadenersatz) gegenüber der CleanWorx GmbHgeltend zu machen. Die CleanWorx GmbH verpflichtet sich jedoch, die Leistung nach Wegfall des unvorhergesehenen und unverschuldeten Hindernisses ehestmöglich zu erbringen.
Preise / Wertanpassung
Der Umfang eines konkreten Auftrags wird individuell zwischen dem Kunden und der CleanWorx GmbH vertraglich vereinbart.
Alle von der CleanWorx GmbH angegebenen Preise verstehen sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, Versicherung oder sonstiger anfallender Nebenkosten ab dem Firmenstandort der CleanWorx GmbH.
Sollten während der Leistungserbringung aus wirtschaftlichen, logistischen oder technischen Gründen Mehrkosten entstehen, werden diese dem Kunden vorab bekanntgegeben und nachträglich verrechnet.
Ergibt sich im Zuge der Leistungserbringung die Notwendigkeit zusätzlicher, sofort umzusetzender Arbeiten, werden diese zwischen der CleanWorx GmbH und dem Kunden schriftlich und verbindlich vereinbart. Nach Erbringung der zusätzlichen Leistungen sind diese vom Kunden zu bezahlen.
Die jährliche Anpassung der Preise (Indexanpassung) erfolgt mit der Änderung des für die CleanWorx GmbH geltenden Kollektivvertrages (Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung).
Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des KSchG, hat er die erbrachte Leistung nach deren Ausführung unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen. Eventuelle Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich zu rügen. Andernfalls verliert der Kunde sämtliche Ansprüche, die aus einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbar gewesen wären.
Bei ungerechtfertigten Mängelrügen hat der Kunde alle mit der Bearbeitung und Überprüfung derartiger Mängelrügen verbundenen Spesen und Kosten zu tragen, die der CleanWorx GmbH dadurch entstehen. Die CleanWorx GmbH ist diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.
Haftung / Schadenersatz
Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, haftet die CleanWorx GmbH für den Ersatz von Schäden (Sachschäden und bloßen Vermögensschäden), die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages verursacht werden, nur für den Fall, dass diese Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf das für den jeweiligen Vertrag vereinbarte Honorar beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Ersatz von Personenschäden.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des KSchG, haftet die CleanWorx GmbH für den Ersatz von Schäden (Sachschäden und bloßen Vermögensschäden) nur im Fall von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf das für den jeweiligen Vertrag vereinbarte Honorar beschränkt. Die CleanWorx GmbH haftet nicht für Schäden, die lediglich fahrlässig verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Ersatz von Personenschäden.
Schadenersatzansprüche des Kunden sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Vertrages, gerichtlich geltend zu machen. Andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung des Vertrages bewirkt keine Verlängerung dieser Fristen – für Leistungen, die aufgrund eines verlängerten Vertrages erbracht werden, beginnen diese Fristen neu zu laufen.
Die CleanWorx GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung, Überbeanspruchung oder Wartung durch den Kunden entstanden sind.
Ebenso übernimmt die CleanWorx GmbH keine Haftung für Schäden am Reinigungsgut aufgrund nicht offenkundiger Beschaffenheit (z. B. Teppichverlegung mit wasserlöslichem Kleber, ungenügende Festigkeit des Gewebes, mangelnde Echtheit von Färbungen und Druck). Solche Mängel liegen in der Sphäre des Kunden und sind vor Beginn der Leistungserbringung nicht erkennbar.
Die CleanWorx GmbH übernimmt ferner keine Haftung für Schäden durch die Verwendung von Auftaumitteln, Streusalz oder ähnlichen Substanzen, unabhängig davon, ob diese im Innen- oder Außenbereich eingesetzt werden. Ebenso wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch unsachgemäße und/oder nicht zweckentsprechende Verwendung durch den Kunden entstehen.
Erbringt die CleanWorx GmbH ihre Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter und entstehen in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten, so tritt die CleanWorx GmbH diese Ansprüche an den Kunden ab. In diesem Fall hat der Kunde seine Ansprüche vorrangig gegenüber dem Dritten geltend zu machen.
Datenschutz
Die CleanWorx GmbH verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und ihrer Datenschutzerklärung.
Honorar / Fälligkeit / Rechnungslegung
Die CleanWorx GmbH erhält vom Kunden für ihre Leistungen das vertraglich vereinbarte Honorar. Die CleanWorx GmbH ist grundsätzlich berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenrechnungen zu stellen und Akontozahlungen zu verlangen.
Sofern keine anderslautende Vereinbarung zwischen der CleanWorx GmbH und dem Kunden getroffen wurde, ist der vereinbarte Preis entsprechend den schriftlich getroffenen Zahlungsvereinbarungen zur Zahlung fällig.
Die CleanWorx GmbH stellt eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen aus.
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenrechnungen ist die CleanWorx GmbH von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Dies berührt jedoch nicht das Recht, aus der Nichtzahlung resultierende Ansprüche geltend zu machen – zum Beispiel die Zahlung des gesamten ausstehenden Honorars für die vereinbarte Leistung, unabhängig vom tatsächlich erbrachten Anteil.
Alle Leistungen der CleanWorx GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind und dem Kunden vorab mitgeteilt wurden, werden gesondert verrechnet. Anfallende Barauslagen, Spesen etc. sind gegen Rechnungslegung vom Kunden zusätzlich zu ersetzen.
Allfällige Folge- und Zusatzverträge zu bereits abgeschlossenen Verträgen haben keine Auswirkungen auf die Fälligkeit der Entgelte für den ursprünglichen Vertrag.
Alle Beträge sind netto zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe ohne Abzug auf das bekannt gegebene Konto der CleanWorx GmbH zu überweisen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte und/oder Verbraucher. Weiters verpflichtet sich der Kunde, im Falle des Zahlungsverzugs der CleanWorx GmbH die entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer, umfasst dies jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist die CleanWorx GmbH berechtigt, sämtliche erbrachten Leistungen und Teilleistungen aus anderen mit dem Kunden abgeschlossenen Verträgen sofort fällig zu stellen.
Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die CleanWorx GmbH, so behält die CleanWorx GmbH den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars.
Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist, hat er das Recht, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben, wenn die CleanWorx GmbH zahlungsunfähig ist oder wenn Gegenforderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, gerichtlich festgestellt oder von der CleanWorx GmbHanerkannt wurden. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des KSchG, ist eine Aufrechnung des Kunden gegenüber der CleanWorx GmbH ausgeschlossen.
Vorzeitige Vertragsauflösung
Die CleanWorx GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung schriftlich aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt (z. B. Zahlungsverzug oder Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten);
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Verlangen der CleanWorx GmbH weder Vorauszahlungen leistet noch eine taugliche Sicherheit bereitstellt.
Der Kunde ist ebenfalls berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung schriftlich aufzulösen. Als wichtige Gründe gelten die im Gesetz genannten Tatbestände.
Ein Rücktritt des Kunden ohne wichtigen Grund ist nicht zulässig. Sollte der Kunde dennoch vom Vertrag zurücktreten, bedarf dies der Zustimmung der CleanWorx GmbH, um rechtswirksam zu sein.
Abwerbeverbot
Dem Kunden ist es nicht gestattet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CleanWorx GmbH für den eigenen Betrieb oder ein anderes Unternehmen abzuwerben. Dieses Verbot gilt während des aufrechten Vertragsverhältnisses sowie für sechs Monate nach dessen Beendigung.
Bei Verstoß gegen diese Regelung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 3.000,00 pro abgeworbener Person fällig. Hinsichtlich der Vertragsstrafe gilt das richterliche Mäßigungsrecht.
Schlussbestimmungen
Diese AGB sowie die zwischen der CleanWorx GmbH und dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich österreichischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sonstiger Kollisionsnormen.
Als Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen der CleanWorx GmbH und dem Kunden wird das für den Sitz der CleanWorx GmbH sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, ungültig oder nichtig sein oder werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall verpflichten sich die Vertragsteile, die betroffene Bestimmung durch eine rechtswirksame und gültige Regelung zu ersetzen, die der ursprünglichen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung möglichst nahekommt.
Besondere Bestimmungen – Unterhalts- / Büroreinigung
Zusätzlich zu den oben genannten Punkten gelten für die Unterhalts- und Büroreinigung folgende Bestimmungen:
- Die Leistungen der CleanWorx GmbH werden gemäß der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden erbracht. Weitergehende Leistungen (z. B. Reinigungsarbeiten nach Bauarbeiten, Sonderreinigungen) werden gesondert schriftlich vereinbart und verrechnet.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle zu reinigenden Räume frei zugänglich sind. Wartezeiten oder vergebliche Anfahrten, die auf eine fehlende Zugangsmöglichkeit zurückzuführen sind, werden gesondert verrechnet.
- Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich von Montag bis Freitag zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr. Leistungen außerhalb dieser Zeiten werden gesondert verrechnet.
- Der Kunde hat die zur Durchführung der Reinigung notwendigen Ressourcen (Wasser, Strom, Anschlüsse) kostenlos bereitzustellen. Die Verbrauchskosten trägt der Kunde.
- Die zur Reinigung erforderlichen Reinigungsmittel werden von der CleanWorx GmbH bereitgestellt. Wünscht der Kunde die Verwendung spezieller Reinigungsmittel, so hat er diese in ausreichender Menge kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die CleanWorx GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch vom Kunden bereitgestellte Reinigungsmittel entstehen.
Besondere Bestimmungen – Stiegenhausreinigung
Zusätzlich zu den Punkten 1–12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Stiegenhausreinigung folgende Bestimmungen:
- Die Reinigung von Stiegenhäusern samt zugehörigen Räumlichkeiten (Kellergänge, Tiefgarage etc.) erfolgt gemäß den zwischen dem Kunden und der CleanWorx GmbH schriftlich vereinbarten Intervallen sowie einem abgestimmten Leistungsverzeichnis.
- Die CleanWorx GmbH erbringt die vereinbarten Reinigungsleistungen grundsätzlich während der Normalarbeitszeit von Montag bis Freitag tagsüber.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle zu reinigenden Bereiche für die CleanWorx GmbH frei zugänglich sind. Wartezeiten oder vergebliche Anfahrten sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs und werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Die für die Reinigung erforderlichen Ressourcen (Wasser, Strom, Anschlüsse) stellt der Kunde kostenlos bereit. Der Verbrauch geht zu Lasten des Kunden.
- Die CleanWorx GmbH stellt die erforderlichen Reinigungsmittel bereit. Falls der Kunde spezielle Reinigungsmittel wünscht, hat er diese kostenlos und in ausreichender Menge bereitzustellen. Die CleanWorx GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch vom Kunden bereitgestellte Reinigungsmittel entstehen.
- Besondere Verschmutzungen (z. B. nach Bauarbeiten, gesundheitsgefährdende oder giftige Verunreinigungen) gelten als Sonderreinigung und sind separat schriftlich zu vereinbaren und zu verrechnen.
Besondere Bestimmungen – Reinigung Lüftung
Zusätzlich zu den Punkten 1–12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Reinigung von Lüftungsanlagen folgende Bestimmungen:
- Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung erfolgt die Reinigung nur im Rahmen der Möglichkeiten ohne Demontage oder Ausbau einzelner Bestandteile.
- Die CleanWorx GmbH reinigt ausschließlich die inneren, luftführenden Bauteile des Leitungsnetzes. Außenreinigungen erfolgen nur nach schriftlicher Vereinbarung.
- Die Reinigungsarbeiten umfassen die Entfernung von Staub- und Fettverunreinigungen, jedoch keine Wiederherstellung des Neuzustandes.
- Der Kunde muss eine mit der Lüftungsanlage vertraute Person bereitstellen, die der CleanWorx GmbH relevante Informationen gibt und den Zugang ermöglicht. Wartezeiten oder vergebliche Anfahrten werden gesondert verrechnet.
- Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, einen Fehlalarm durch Brandmeldeanlagen zu vermeiden. Die CleanWorx GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden oder Kosten durch Fehlalarme.
- Die CleanWorx GmbH haftet nicht für Wassereintritte in angrenzende Bereiche oder für Vorschäden, die nicht in ihrem Einflussbereich liegen.
Besondere Bestimmungen – Winterdienst
Zusätzlich zu den Punkten 1–12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Winterdienst folgende Bestimmungen:
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Eine Kündigung ist bis spätestens 1. August durch eingeschriebenen Brief möglich, andernfalls verlängert sich der Vertrag bis zum 1. August des Folgejahres.
- Die CleanWorx GmbH führt den Winterdienst vom 01.11. bis 31.03. durch.
- Die Schneeräumung und Streuung erfolgen gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Bei anhaltendem Schneefall erfolgt die Räumung in Intervallen von 4–6 Stunden.
- Streusplitt darf nicht durch den Kunden oder Dritte entfernt oder verunreinigt werden. Falls dies dennoch geschieht, übernimmt die CleanWorx GmbH keine Haftung für daraus resultierende Schäden.
- Die Leistungserbringung bezieht sich nur auf gesetzlich vorgeschriebene Räumarbeiten, nicht auf den Abtransport von Schnee, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.
- Keine Haftung besteht für:
- Schäden durch Räumgeräte oder Streumittel,
- Schäden durch höhere Gewalt (z. B. extreme Schneemengen, Blackouts),
- Vorschäden an Verkehrsflächen,
- Rostbildung durch den Einsatz von Schneeräumfahrzeugen.
- Der Kunde verpflichtet sich, die CleanWorx GmbH unverzüglich über potenzielle Haftungsfälle zu informieren und bei der Klärung mitzuwirken.
Besondere Bestimmungen – Grünanlagenpflege
Zusätzlich zu den Punkten 1–12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Grünanlagenpflege folgende Bestimmungen:
- Der Kunde hat die CleanWorx GmbH über schadengeneigte Stellen (z. B. Wegbegrenzungssteine, hervorstehende Kanaldeckel, grobe Unebenheiten) umfassend zu informieren.
- Die vereinbarten Ausführungstermine gelten als Richtwerte. Wetterbedingte Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Ausführung verlängern die Fristen entsprechend.